„…Der beste und auch sicherste Weg ist grundsätzlich einen unabhängigen und neutralen Bausachverständigen für Bauschäden und Baumängel zu beauftragen und zunächst die Ursache feststellen zu lassen.
Nachdem die Ursache feststeht, kann mit einem Fachanwalt eine mögliche Mietkürzung oder eben ein relevanter Nachlass des Mietzinses (um möglichen Streitereien zuvorzukommen) besprochen werden….“

https://holzmann-bauberatung.de/mietminderung-schimmelpilzbefall/
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de