Vermieter und Mieter geraten oft in Streit über die Mietkaution. Dieser Rechtstipp erklärt die gesetzlichen Regelungen und beantwortet die wichtigsten Fragen über die Kaution und ihre Rückzahlung.
Zu Beginn eines Mietverhältnisses müssen Mieter einen Geldbetrag beim Vermieter hinterlegen. Dieser dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter ihm beim Auszug Geld schuldet. Den Betrag bezeichnet man als die Mietkaution. Sie bleibt zwar Eigentum des Mieters, wird aber vom Vermieter verwahrt. Ist beim Auszug alles in Ordnung und hat der Mieter keine Schulden mehr beim Vermieter, muss dieser die Kaution zurückzahlen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de