Mieterhöhungserklärung bei Wohnraummiete
Die Berücksichtigung eines mitvermieteten Tiefgaragenstellplatzes im Rahmen einer Mieterhöhung auf Grundlage des Münsteraner Mietspiegels 2017 setzt einen einheitlichen Mietvertrag über Wohnraum und Stellplatz voraus. Dies ist nicht der Fall, wenn der Stellplatz durch separaten Mietvertrag durch einen von mehreren Mietern der Wohnung angemietet wurde, die Verträge zeitversetzt abgeschlossen wurden und sich der Stellplatz auf einem anderen Grundstück befindet. (…)
Quelle und Volltext: juris.de