Erhöhte Miete dreimal gezahlt: Mieterhöhung zugestimmt!
BGH, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16
1. Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt.
2. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung
Quelle und Volltext: Ibr–online.de