Berlin: „…Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet erhebliche Zuschüsse für Wohngeldempfänger und Studierende“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch. „Von flächendeckenden Entlastungen kann aber keine Rede sein – der Empfängerkreis ist mit nur 640.000 Wohngeldhaushalten viel zu klein. Wir brauchen daher dringend weitere Hilfen und Zuschüsse für alle betroffenen Haushalte.“
Der Heizkostenzuschuss II in Höhe von 415 Euro (1-P-HH) bzw. 540 Euro (2-P-HH) wird als sachgerecht bewertet, da dieser automatisch alle Wohngeldempfänger trifft, die in der Zeit vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass es in diesem Zeitraum nur etwa 640.000 Haushalte gibt, die mit Wohngeld unterstützt werden, angesichts von mindestens 4,1 Millionen Haushalten, die allein in den großen Städten von ihren Wohnkosten überlastet sind….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de