„…Der Bundestag hat eine deutliche Verbesserung für Steckersolargeräte (sog. „Balkonkraftwerke“) verabschiedet. Mieterinnen und Mieter haben in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon installieren zu dürfen.
Durch die Änderungen des Mietrechts im BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes….“
Quelle und Volltext: bauen.com