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Holzmann-Bauberatung

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Mieter dürfen in der Tiefgarage nicht alles abstellen

Recht Manche haben dort nur ihren Wagen stehen, andere klemmen Altreifen und Fahrräder dahinter. Aber ist das erlaubt?

Berlin. Zu wenig Platz in der Wohnung? Kein Problem: Die alten Umzugskisten können ja auch auf dem Stellplatz in der Tiefgarage abgestellt werden, denken sich viele Mieter spontan. Irrtum – denn auch wenn für den Stellplatz Miete gezahlt wird, darf dort längst nicht alles abgestellt werden, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin: „Sowohl Garagen als auch Stellplätze dürfen vom Mieter grundsätzlich nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.“ Wie es sich genau verhält, beantwortet er im Folgenden. (…)

Quelle und Text: augsburger-allgemeine.de

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