„…Die Corona-Krise macht vielen Gewerbetreibenden schwer zu schaffen, der neue Lockdown verschärft die Probleme. Zumindest in einer Hinsicht können sie aber auf Entlastung hoffen: Der Bundestag will Gewerbetreibenden noch diese Woche eine Mietminderung zugestehen.
Konkret geht es um den Paragrafen 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Paragraf sieht vor, dass Vertragspartner bei schwerwiegender „Störung der Geschäftsgrundlage“ eine Anpassung des unter anderen Umständen abgeschlossenen Vertrages verlangen können.
Voraussetzung ist, dass ein Geschäft Corona-bedingt vom Staat geschlossen wurde….“
Quelle und Volltext: focus.de