Heidelberg: „…Dieses Merkblatt gilt für Tätigkeiten bei der Polyurethanherstellung und -verarbeitung, insbesondere in den Anwendungsbereichen
• Schaumstoffe
• Klebstoffe
• Elastomere
• Beschichtungsstoffe und
• PU-Kautschuk.
Unter den Ausgangsstoffen finden die Isocyanate besondere Berücksichtigung. Im Sinne dieses Merkblatts werden darunter Di-, Tri- und Polyisocyanate verstanden.
Unter besonderer Berücksichtigung der physikalisch-chemischen und toxikologischen Eigenschaften der Roh- und Hilfsstoffe soll es die Vorgesetzten unterstützen bei der
• Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, einschließlich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können
• Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln
• Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall
• Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
• Festlegung der sachgerechten Entsorgung
• Ausarbeitung der Betriebsanweisungen
• Durchführung der Unterweisungen.
Als Ergänzung der Betriebsanweisung kann das Merkblatt den Beschäftigen auszugsweise zur Information über die Gefährdungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen dienen…“
Das Merkblatt wurde bereits 2013 von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veröffentlicht, ist jedoch immer noch aktuell.
Quelle und Volltext: bgrci.de