Mering: „…Schon einmal hatte der Bauausschuss über eine geplante Dachgaube eines Wohnhauses in der Johann-Lipp-Straße in Mering diskutiert und sie aufgrund der Größe abgelehnt. Die Mitglieder bemängelten, dass die Gaube, mit einer Breite von 6,50 Metern, zu massiv sei und die Vorgaben des Bebauungsplanes überschreite. Man wollte keinen Präzedenzfall schaffen. Die Antragstellenden legten neue Pläne vor, die beim Bauausschuss gut ankamen. Doch ärgerten sich die Marktgemeinderätinnen und -räte über das Verhalten des Landratsamtes Aichach-Friedberg.
„Die zwei kleinen Glauben, statt der einen großen, passen nun gut ins Bild“, sagte Bürgermeister Florian Mayer. Doch mit diesen Gauben sind die Hauseigentümer kein Einzelfall. Sie legten Vergleichsfälle vor. Auch hier wurde die im Bebauungsplan festgesetzte Ein-Drittel-Gaubenregelung überschritten. Das bedeutet, dass die Breite der Gaube mehr als ein Drittel der Länge des Dachs einnimmt….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de