Wolfratshausen: „…Rudi Seibt (Grüne) goss allerdings ein wenig Wasser in den Wein. Er begrüße zwar unter anderem „die Dachbegrünung ausdrücklich“. Seibt kritisierte aber, dass die Novellierung der Dachgestaltungssatzung stets nicht öffentlich diskutiert worden sei. Ins selbe Horn stieß Stadtrat Dr. Patrick Lechner (FDP), der seine Wortmeldung jedoch „nicht als Kritik, sondern als Anregung“ verstanden wissen wollte.
Stichwort Dachbegrünung: Hauptdächer mit einer Neigung bis einschließlich sieben Grad müssen ab sofort bei Neubauprojekten verpflichtend „vollständig“ begrünt werden. Ausnahme: Das Dach wird „für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ genutzt. Der sogenannte „Mindestsubstrataufbau“ muss so ausgebildet werden, „dass eine dauerhaft geschlossene Vegetationsfläche aus Sedum, Gras und Kraut gewährleistet ist“. Darüber hinaus sieht Paragraf sieben der Satzung vor: „Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen….“
Quelle und Volltext: merkur.de