„…Zum 1. Juni tritt in 50 bayerischen Kommunen eine neue Regelung zum Mieterschutz in Kraft. Große Mietshäuser dürfen nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Münchens OB Reiter geht die Regelung nicht weit genug.
Eigentümer von Mietshäusern mit mindestens elf Wohnungen benötigen künftig eine Genehmigung, wenn sie einzelne oder alle Wohnungen verkaufen wollen – und diese Wohnungen somit in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese neue Regelung zum Mieterschutz tritt zum 1. Juni in 50 bayerischen Kommunen in Kraft.
Das Recht, Eigenbedarf anzumelden, sei von der Neuregelung nicht berührt, sagte ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums auf Anfrage. Anträge für eine derartige Umwandlung müssen ab sofort an die zuständige Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Der Freistaat Bayern hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, in welchen Kommunen künftig ein solches Umwandlungsverbot gelten soll. Betroffen sind demnach auch eine Reihe oberbayerischer Städte, darunter die Landeshauptstadt München, Ingolstadt, Rosenheim, Dachau und Stephanskirchen….“
Quelle und Volltext: br.de