„…Ab 1. Januar 2021 gilt ein neues Programm zur Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Zunächst verändert sich dadurch die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen, teilt das Informationsprogramm Zukunft Altbau mit. Ab 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe in Kraft – dann ist zusätzlich die neue Förderung für Gesamtsanierungen abrufbar. Wenn Eigentümer einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten sie fünf Prozentpunkten mehr Fördergelder. Wer zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, kann als Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr bekommen. Zudem wird die Planung und Baubegleitung eines Fachmanns künftig gefördert und kann in den Teilprogrammen direkt mitbeantragt werden….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de