1. Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind.
2. Die Übereinstimmung in nur einem Maßfaktor genügt nicht. Für das im Wege der Gesamtbetrachtung gefundene Ergebnis, ein Vorhaben füge sich nicht ein, reicht es aus, wenn bereits eines der eben genannten Kriterien keine Entsprechung in der maßstabsbildenden Umgebungsbebauung findet. Das gilt insbesondere auch dann, wenn sich das geplante Vorhaben zwar nach Grundfläche und Höhe, möglicherweise aber nicht nach der Geschosszahl in die relevante Umgebungsbebauung einfügt.
Quelle und Volltext: ibr-online.de