Augsburg: „…November, Dezember, Januar und plötzlich schimmelts im Schlafzimmer in den Ecken zwischen Außenwand und Decke. Sie rufen den Vermieter, zeigen ihm die schwarzfleckigen Schimmelstellen. Er antwortet Ihnen auf die Bitte zur schnellstmöglichen Entfernung des Schimmelpilzes aber nur, dass Sie mehr lüften und vor allem auch heizen sollen.
Zunächst sollten Sie natürlich einen Fachmann befragen, der klärt, ob das was Sie als unregelmäßig vermuten, denn wirklich ein Mangel ist. Ratsam wäre gleich einen geprüften Bausachverständigen zu beauftragen, denn in aller Regel will der Angeklagte, ergo der in der möglichen Bringschuld befindliche Vermieter ohnehin eine fachmännische Einschätzung der Situation. Der Bausachverständige wird Ihnen eine schriftliche Ausfertigung erstellen, die Sie mit einer von Ihnen selbst schriftlich verfassten Aufforderung zur Mängelbeseitigung dem Vermieter zukommen lassen sollten.
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, meint, lassen Sie doch einen Fachmann drüber schauen. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.