Mammendorf: „…Demnach gilt in allen Gebieten ohne Bebauungsplan künftig ein Mindestabstand von 70 Prozent der Wandhöhe. Damit reagiert die Gemeinde auf die neue bayerische Bauordnung, die den Mindestabstand auf 40 Prozent verringert. Die Novelle hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Abstandsflächen in Mammendorf, sondern auch auf die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde. Denn diese erlaubt Giebeldächer bei angrenzenden Garagen. Durch die Neuerung ist diese Dachform aber nicht mehr zulässig. Nur noch Pult- und Satteldächer sind erlaubt….“
Quelle und Volltext: merkur.de