„…Im Fachbuch „Schadenfreies Bauen Wasserschäden“ von Günter Zimmermann (et.al.) ist hierfür ein sehr anschauliches Beispiel genannt. Beschrieben wird, dass ein Handwerksunternehmer für einen nach den Bauarbeiten aufgetretenen Wasserschaden, für welchen er selbst nichts konnte, da es sich um einen glasklaren, werkseitig produzierten Produktionsfehler handelte (Vergussfehler bei Kunststoffrohren), gerade stehen musste. Das mag im erstem Moment gar nicht so tragisch klingen, es handelte sich aber wohl um eine Trinkwasserleitung für eine Großstadt, deren Nacherfüllung (Nachbesserung) offenbar nicht so sehr geringfügig war….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de