Landsberg: „…Wie nah darf ein Neubau an die Grundstücksgrenze gebaut werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Landsberger Stadtrat.
Wer in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren in Landsberg gebaut hat, hatte meist viel Gartenfläche dazu. Der Platz war ja da, entsprechend großzügig fielen die Grundstücke in den Baugebieten aus. Mittlerweile ist der Platz rar, auf den großen Grundstücken wird nachverdichtet. Das führt unter anderem dazu, dass die neuen Gebäude sehr nah an die Grundstücksgrenze rücken, was so manchen Nachbarn stört. Dem will der Stadtrat Einhalt gebieten und hat via Satzung beschlossen, dass die Abstandsflächen größer ausfallen müssen, als in der neuen Bayerischen Bauordnung vorgesehen ist. Die CSU-Fraktion im Stadtrat möchte das allerdings wieder ändern. Jetzt wurde ihr Antrag im Stadtrat behandelt.
Im Februar 2021 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Wichtiger Bestandteil dieser Reform ist, dass Abstandsflächen zwischen Gebäuden kleiner ausfallen dürfen. Der Freistaat hat die Reform auf den Weg gebracht, um mehr Wohnraum zu ermöglichen. Durch geringere Abstandsflächen könne nachverdichtet und so weniger Fläche verbraucht werden….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de