„…Im Fokus stehen zwei Fragestellungen als Beiträge zu transparent nachvollziehbaren, allgemein akzeptablen und handhabbaren einfachen Kriterien für den täglichen baupraktischen Umgang mit Luftleckagen und der Ausführung der Luftdichtheitsschicht:
1. Wann ist eine Leckage als vermeidbar zu bewerten?
2. Sind »gebrauchstaugliche Leckagen« für den juristischen Gebrauch tauglich?
Ungeachtet der von Leckagen ausgehenden Wirkungsweisen, die über die energetische und feuchtetechnische Betrachtung hinausreichen können, kann sich an einem konkreten Objekt auch die Frage stellen, ob es hinsichtlich der Luftdichtheit der Gebäudehülle nicht noch etwas »besser« gegangen wäre. Mit einer solchen Fragestellung gerät man in den Grenzbereich zwischen Technik und Recht…“
Quelle und Volltext: derbausv.de