„…Die Eigentümer eines neu errichteten Einfamilienhauses bemängelten gegenüber dem Bauträger sowohl mangelhaften Schallschutz der Fenster als auch Zugerscheinungen. Obwohl an einer innerörtlich und relativ stark befahrenen Hauptstraße gelegen, waren vertraglich keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz vereinbart worden.
Hinsichtlich der Zugerscheinungen wurde ausdrücklich nur die Dichtigkeit der Fugen zwischen Flügel und Rahmen bemängelt (nicht die der Fuge Rahmen/Mauerwerk!). Hier käme es subjektiv zu Zugerscheinungen, die Fenster würden nicht dicht schließen und dies sei auch die Ursache für den schlechten Schallschutz. Diese Fragen sollten im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens beantwortet werden….“
Quelle und Volltext: derbausv.de