Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke, ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung, geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).
Allgemein können bei Undichtigkeiten in Bestandshäusern um das Fenster- und/oder Fenstertürmodul beispielhaft folgende Mängel bestehen:
- es liegt keine umlaufend verschlossene Dichtung vor (siehe z.B. GEG § 13)
- es sind offene Fugen und Spalten zwischen Rahmen und der Dichtung erkennbar
- die Fensterdichtungen haben aufgrund von Elastizitätsverlust (Weichmacherverlust des Kunststoffes) die dichtende Wirkung verloren
- die Dichtungen haben sich verformt
- die Beschläge wurden mangelhaft verschraubt
- der Anpressdruck der Dichtungen ist nicht ausreichend vorhanden
- der luftdichte Anschluss an die umgebenden Bauteile fehlt
- die Fugendämmung zwischen dem Fensterrahen und dem Bauwerk fehlt
- die Verklotzung der Fenstermodule ist mangelhaft (z.B. zu geringfügig bei Hebe-Schiebe-Türen u.Ä.), wodurch eine Verformung mit anschließender Undichtigkeit eintrat
- die Fenstermodule wurden nicht fachgerecht befestigt
- etc.
Die Prüfmethoden in einem Bestandshaus sind neben der visuellen Prüfung einfach und ohne großen Umstand durch die folgenden Verfahren messbar.
- Prüfung durch Rauchkerze
- Prüfung durch Anemometer
- Prüfung durch Wärmebildaufnahmen
- Prüfung durch Nebelgenerator
Diese Prüfverfahren sind ohne den Aufbau umfassender Technik möglich. Natürlich gibt es neben diesen Verfahren auch weitere vorstellbare Varianten. Beispielhaft hierfür wäre der breit bekannte Blower-Door Test.
Rauchstift
Oft genutzt, da meist an der Hand, ist der Rauchkerzen-Test, genauer der Rauchstift-Test. Hierzu wird ein Docht angezündet. Die hier entstehende Rauchsäule wird durch einziehende Zugluft von der Senkrechten abgelenkt und man sieht somit den Lufteinzug durch das Bauteil.
Anemometrie
Die rauchfreie Methode ist eine Prüfung mit einem Anemometer, ergo einem Luftgeschwindigkeitsmesser. Bei diesem Vorgang wird die Luftgeschwindigkeit der einziehenden Zugluft gemessen. Hierzu muss allerdings von einer Seite auch Wind gegen das zu prüfende Bauteil oder den Bauteilanschluss blasen. Nachstellen kann man dies mit Druckluft, die man von außen an die Fenster bläst, während man innen die durchströmende Luftgeschwindigkeit misst.
Thermografie
Sehr gerne nutzt man zur schnellen Übersicht der Lage der Undichtigkeiten auch eine Thermografiekamera. Hierzu sind allerdings Temperaturunterschiede zwischen der Innen- und der Außenluft nötig. Dies ist beispielhaft im Sommer nicht immer gegeben.
Rauchgastest
Eine recht effektive Möglichkeit Luftdichtigkeit zu prüfen ist auch Rauchgas, bzw. mit einer Nebelmaschine möglich. Hier wird praktisch der Nebel gegen die zu prüfenden Bauteile geströmt und von der Gegenseite geprüft, was hindurchdringt. Im Grunde genau anders herum als bei dem erstgenannten Verfahren mit der Rauchkerze. Eine sehr einfache Methode, die allerdings in so manch Situation der Feuerwehr gemeldet werden sollte, damit kein unangemeldeter teurer Besuch vor der Türe steht.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet im Rahmen der Dichtigkeitsprüfungen bei Fenstern, Türen u.Ä. neben den üblichen Methoden der Thermografie und der Anemometrie in Verbindung mit dem Rauchkerzentest natürlich auch Rauchgasprüfungen an.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an das Büro unter der
Rufnummer 0821 – 60 85 65 40
oder über die auf dieser Internetseite befindlichen Anfrageformulare.