Augsburg: „…Die Stalllüftung im Sinne zwangsbelüfteter Ställe ist grundsätzlich in DIN 18910 Teil 1 „Planungs- und Berechnungsgrundlagen für geschlossene zwangsbelüftete Ställe“ geregelt. Dabei gilt diese Norm für die Planung geschlossener, wärmegedämmter Ställe, die für die Haltung von Rindern, Schweinen, Geflügel, Pferde oder Schafe vorgesehen ist und bei denen der Luftaustausch vorzugsweise durch Ventilatoren erfolgt. Nicht anzuwenden ist diese Norm bei Ställen, deren konstruktiver Wärmeschutz so gering ist, dass damit keine wesentliche Beeinflussung der Stalllufttemperatur erreicht werden kann….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de