Die Stalllüftung im Sinne zwangsbelüfteter Ställe ist grundsätzlich in DIN 18910 Teil 1 „Planungs- und Berechnungsgrundlagen für geschlossene zwangsbelüftete Ställe“ geregelt. Dabei gilt diese Norm für die Planung geschlossener, wärmegedämmter Ställe, die für die Haltung von Rindern, Schweinen, Geflügel, Pferde oder Schafe vorgesehen ist und bei denen der Luftaustausch vorzugsweise durch Ventilatoren erfolgt. Nicht anzuwenden ist diese Norm bei Ställen, deren konstruktiver Wärmeschutz so gering ist, dass damit keine wesentliche Beeinflussung der Stalllufttemperatur erreicht werden kann (z.B. nichtgedämmte Ställe, ergo Kaltställe).
Lüftungsanlagen im Stall
Nach DIN 18910-1 sind Lüftungsanlagen so auszulegen, dass der für den Sommer berechnete Luftmassenstrom mit Sicherheit gefördert werden kann, wobei Strömungswiderstände zu berücksichtigen sind. Der für den Winter berechnete Luftmassenstrom muss bei nahezu kontinuierlichem Betrieb der Lüftungsanlage erreicht werden. Luftgeschwindigkeiten im Tierbereich beim Lüften sind nach genannter DIN so zu gestalten, dass die mittlere Luftgeschwindigkeit 0,2 m/s nicht überschritten wird. Eine erhöhte Luftgeschwindigkeit von 0,6 m/s ist bei ausgewachsenen Tieren und bei einer sommerlichen Übersteigung der Stalllufttemperaturen (siehe Höchstwerte im Optimalbereich Tabelle 2 bis 6 DIN 18910-1) zweckmäßig.
Gesundheitsschädliche Gase
In der Stallluft dürfen grundsätzlich keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von Ammoniak (NH3), Schwefelwasserstoff (H2S) oder anderen Gasen auftreten. Fällt die Zwangslüftung aus und ist somit keine lebenserhaltende Luftversorgung mehr gegeben, so sind Einrichtung erforderlich die selbstständig eine Notlüftung oder eine netzunabhängige Meldung der Störung bewirken. Der Kohlendioxidgehalt (CO2-Gehalt) der Stallluft wird im Übrigen als Indikator für die Qualität selbiger angesehen. Je höher der Kohlenstoffdioxidgehalt der Stallluft, desto höher ist im Allgemeinen betrachtet die Anreicherung unerwünschter Gase und hoher Luftfeuchtigkeit. Diese unerwünschten Gase und Luftfeuchtigkeiten stammen sowohl von den Tieren als auch von Umsetzungsvorgängen der tierischen Exkremente oder natürlich auch aus dem Tierfutter.
Schutz vor Feuchtigkeit
In Bezug auf den Allgemeinen Schutz von Bauteilen gegenüber Feuchtigkeit ist zu beachten, dass Wärmedämmung und/oder Bauteile nicht durch Oberflächen- oder Kernkondensat in ihrer Funktionsfähigkeit beeinflusst werden dürfen. Zeitweilig anfallendes Kondensat muss vollständig ausdiffundieren können.
Die Stallbesetzung
Für die Berechnung der Stallbesetzung sind je nach Tierart und Nutzung der geplante minimale und der geplante maximale Stallbesatz nach der jeweiligen Anzahl der Tiere und deren Massen festzuhalten. Dabei sei auch erwähnt, dass bei der Berechnung des Luftmassenstroms im Winter der minimale Stallbesatz und bei der Luftmassenstromberechnung im Sommer der maximale Stallbesatz herangezogen werden muss.
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie mich gerne im Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung kontaktieren (Tel. 0821 – 60 85 65 40).