Baustoff mit Kran-LKW abgeladen: Lieferant haftet für Schäden am Nachbargebäude!
StVG § 7 Abs. 1
Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen.*)
OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2019 – 14 U 26/18
vorhergehend: OLG Köln, 22.01.2019 – 14 U 26/18
LG Bonn, 03.08.2018 – 15 O 101/15
Die Kläger sind Eigentümer eines Hausgrundstücks. Für ein Bauvorhaben in ihrer Nachbarschaft lieferte die Beklagte mit einem Lkw Baumaterial an. Der Lkw hielt mit ausgefahrenen Stützen und laufendem Motor und wurde mithilfe eines auf dem Lkw montierten hydraulischen Krans entladen. Während des Abladevorgangs platzte ein Hydraulikschlauch des Krans und es spritzte Öl aus der abgerissenen Leitung. Das Öl verteilte sich in der Umgebung, insbesondere auch an der Hausfassade der Kläger und in ihrem Vorgarten. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de