„…Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat erstmals eine allgemeine Bauartgenehmigung für tragendes Lehmsteinmauerwerk im Dünnbettverfahren erteilt. Der Antragsteller: die Girnghuber GmbH (Gima). In Verbindung mit dem ClayTec Lehm-Dünnbettmörtel kann der Gima-Lehmhochlochziegel nun gemäß DIN 18940 für Bauwerke bis zur Gebäudeklasse 4 eingesetzt werden.
Mit der im Jahr 2023 eingeführten DIN 18940 wurde das tragende Bauen mit Lehm erstmals normativ geregelt. Allerdings war bisher nur das zeitintensive Dickbettverfahren für kleinformatige Lehmsteine erlaubt. Die aktuelle Bauartgenehmigung ermöglicht nun den Einsatz großformatiger Lehmziegel im Dünnbettverfahren, wie man es von modernen Ziegelbauten kennt. „Wir sparen dadurch mehr als ein Drittel der kostenintensiven Arbeitszeit gegenüber dem Dickbettverfahren“, sagt Maximilian Breidenbach von ClayTec. „Damit wird Lehm wirtschaftlich konkurrenzfähig und zeigt, dass er als Industrieprodukt mit konventionellen Materialien mithalten kann…“
Quelle und Volltext: bi-medien.de