„…Beschichtungsschäden basierend auf Korrosionsschutzmängel treten dann auf, wenn bezogen auf den Einsatzort des Bauvorhabens bzw. spezieller Fertigungserzeugnisse keine konkreten Angaben der zu erwartenden Korrosionsschutzbeanspruchung seitens Kundenvorgaben getätigt wurden. Bestimmte Ausschreibungstexte für Leistungsverzeichnisse bzw. auch Angebote von Metallbaufirmen sprechen lapidar nur von einer Pulver- oder Nasslackbeschichtung, gegebenenfalls noch von einem Wunschfarbton und evtl. auch von einer Werkstoffauswahl.
Wichtige Qualitätsvorgaben für eine nasschemische Oberflächenvorbehandlung oder eine mechanische Oberflächenvorbereitung mittels Strahlverfahren des Beschichtungssystems, seinen Lackfilmaufbau und notwendig einzuhaltende Mindestschichtdicken sowie die erforderlichen Korrosionsschutzanforderungen bezogen auf den Standort bzw. spezielle Gebrauchsbedingungen bleiben dabei häufig außer Acht (vgl. Abb. 1 und Abb. 2). Daraus ergeben sich später in der Praxis vielfältige Qualitätsprobleme, die meist Gegenstand von Kundenreklamationen und Gerichtsstreitigkeiten werden….“
Quelle und Volltext: bausv.de