Burgau: „…Das Tauziehen um die Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses in Burgau geht weiter. Nun will das Landratsamt die Genehmigung ersetzen. Würde die Stadt dagegen klagen?
Nachverdichtung ja – aber nicht um jeden Preis. Das war bereits im September das Ergebnis im Bauausschuss, als es um das geplante zweigeschossige Mehrfamilienhaus in der Landrichter-von-Brück-Straße ging. Der Bauherr beantragte damals den Neubau mit sieben Wohnungen und einer Tiefgarage. Für die meisten Mitglieder des Bauausschusses war die vorgesehene Bebauung zu massiv. Daher wurde der Antrag abgelehnt. Nun landete er erneut auf dem Tisch im Bauausschuss. Das Bauamt für den Landkreis Günzburg will die Entscheidung der Stadt Burgau korrigieren…“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de