Starnberg: „…Ist es zulässig, sich als Privatperson mit einer 2,50 Meter hohen Lärmschutzwand gegen Verkehrslärm zu schützen? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer ausgiebigen Diskussion in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats. Es ging um ein Vorhaben an der Ecke Hanfelder Straße, Heimgartenstraße, fast ganz oben am Hanfelder Berg.
Der Eigentümer hatte bereits im vergangenen Juli einen Bauantrag für die aus Stahlkörben mit Bodenfüllung und Begrünung bestehende Lärmschutzwand gestellt….“
Quelle und Volltext: merkur.de