Wie ist Kinderlärm nachzuweisen?
LG Berlin, Urteil vom 24.10.2017 – 67 S 178/17
Auch nach der insoweit großzügigen Rechtsprechung des BGH bedarf es bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm zumindest einer Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (vgl. BGH, IMR 2012, 178).
Quelle und Volltext: Ibr–online.de
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