“Kein Mensch kann seine Wohnung geräuschlos nutzen”
Wie viel Lärm darf im Mehrfamilienhaus gemacht werden? In einem aktuellen Fall entscheidet der BGH über den Schallschutz nach Sanierungen. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund kennt sich aus mit lärmempfindlichen Nachbarn.
Interview von Max Sprick
Neue Gebäude müssen besser gedämmt sein als alte. Doch was gilt, wenn der Nachbar im Mehrfamilienhaus einen Teil seiner Wohnung sanieren lässt? Der Bundesgerichtshof urteilt heute darüber, welche Standards wann angewendet werden müssen. Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer gegen seinen Nachbarn, der in der Wohnung darüber das Bad sanieren und den Fußboden tauschen ließ. Der untere Nachbar fühlte sich belästigt, weil es nach der Sanierung lauter war als vorher. Ulrich Ropertz ist Jurist und Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds. Er kennt sich mit Nachbarn aus, die über Lärm streiten.
SZ: 23 Uhr, man will schlafen, kann es aber nicht, weil in der Wohnung über einem die Nachbarn wie eine Zebraherde herumtrampeln – was tun?
Ulrich Ropertz: Kein Mensch kann seine Wohnung geräuschlos nutzen. Es gibt auch keine Regeln, die festlegen würden, wie laut genau man in seiner Wohnung sein darf. Höchstens abstrakte Vorgaben, die für alle Mehrfamilienhäuser gelten: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zum Beispiel, das besagt, man soll so wenig Lärm wie möglich machen. Oder, dass ab 22 Uhr Nachtruhe gilt…..
Quelle und Volltext: Süddeutsche.de
Das Urteil hierzu finden Sie hier: BGH Urteil V ZR 276/16
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