Frankfurt am Main: Ein Mietverhältnis über Wohnraum darf wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die innegehaltene Wohnung ###, 1. Obergeschoss links, Frankfurt am Main, bestehend aus 4,1 Zimmern, Küche, Abstellraum, Balkon, Keller, Gäste WC und Bad mit WC zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de