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Kündigung wegen Taubenfütterung

Tauben sorgen in manchen Wohnhäusern für heiße Diskussionen. Einer Mieterin wurde wegen beharrlichen Fütterns nun gekündigt. Der OGH hat das bestätigt

Jahrelang fütterte eine Wiener Mieterin zweimal täglich die Tauben im Innenhof ihres Wohnhauses – und hörte damit auch dann nicht auf, als sie ihre Vermieterin dazu ein zweites Mal schriftlich aufforderte. Daraufhin kündigte diese ihr den Mietvertrag. Dagegen wehrte sich die Mieterin erfolglos vor den Instanzen. Der Fall landete beim OGH, der das Urteil jüngst bestätigte.

Denn Tauben verursachen Verunreinigungen, Schäden an der Fassade und können Krankheiten übertragen. Immer wieder würden sich Mieter über Nachbarn beschweren, die die Tiere füttern. “Besonders schlimm wird es, wenn die Tauben auch in Wohnungen und Stiegenhäuser gelockt werden”, sagt die Mieterschützerin.

Quelle und Volltext: derstandard.at

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