Kühbach: „…Im Baugebiet „Rettenbacher Straße“ in Unterbernbach will ein Bauherr eine Befreiung. Die Verwaltung verweist auf den Bebauungsplan. Warum das einige Räte ander sehen.
Zwei Jahre alt ist der Bebauungsplan „Rettenbacher Straße“ im Kühbacher Ortsteil Unterbernbach. Bei neun der zwölf Grundstücke stimmen die Pläne der Bauherren mit den Vorgaben des Bebauungsplans überein. Der zehnte Antragsteller will in einem Fall eine Befreiung von den Vorgaben. Das war nicht der einzige Bauantrag, in dem es in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag Diskussionen gab.
Das Wenden auf dem Platz vor der Garage oder in der schmalen Zufahrt sei nahezu unmöglich, das vorwärts Ausfahren in den öffentlichen Straßenverkehr aber wünschenswert, schreibt der Antragsteller. Er möchte die nördliche Ecke der Garage in der Rettenbacher Straße deshalb um gut einen Meter Richtung Westen verschieben, wodurch er die Baugrenze überschreiten würde. Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher stellte sich hinter die Abwägung der Bauverwaltung, die darauf hinwies, dass bei der notariellen Beurkundung bekannt gewesen sei, wie der Bebauungsplan aussah und dass er einzuhalten war. Eine abgeänderte Größe und Lage der Doppelgarage sei möglich und verhältnismäßig, hatte die Verwaltung angemerkt….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de