Deutschland: „…In Deutschland fallen bei der Modernisierung, bei Renovierung und Neubau, aber auch bei Abbruchmaßnahmen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Deren schadlose Entsorgung wird über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, bei dem eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme angestrebt wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Gesetz im Abfallbereich, dessen Novellierung längst überfällig ist. Die Frist der Bundesregierung, die Europäische Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, ist bereits mit dem 05. Juli 2020 verstrichen. Nun steht am 17. September die Abstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie im Bundestag im Rahmen der 2. und 3. Lesung an.
Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird auf die deutliche Stärkung des Recyclings und der Ressourceneffizienz abgezielt. Kreislaufwirtschaft im Bau bedeutet, dass Abfälle möglichst vermieden werden und das bestehende „Rohstofflager“ der bebauten Umwelt erneut für Gebäude und Infrastruktur genutzt wird….“
Quelle und Volltext: zdb.de