„OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2020Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus. …“
Quelle und Volltext: ibr-online