Wann werden die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten erstattet?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.12.2017 – 8 W 412/17
Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens oder aber zur Wiederherstellung der „Waffengleichheit“ objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war…
Quelle und Volltext: Ibr-online.de
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