Dachau: Alle Bauanträge, die Anwesen in der Dachauer Altstadt betreffen, werden künftig im Stadtrat beraten. Dies hat das Gremium auf Antrag der CSU jetzt mehrheitlich entschieden. Damit wurde ein gleichlautender Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom April bestätigt. Und auf Vorschlag des Bündnis für Dachau das Areal noch ein wenig erweitert, für das die neue Beratungspflicht im Stadtrat gelten soll. Diese Entscheidung ist weitreichend. Die Geschäftsordnung muss dafür geändert werden. Denn üblicherweise ist gemäß Gemeindeordnung der Oberbürgermeister zuständig für die Erledigung sogenannter laufender Angelegenheiten, die routinemäßig aufs Tapet kommen. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de