Eigentümer muss Vertragsstrafe an Stadt Köln zahlen
Das OLG Köln hat entschieden, dass der Eigentümer im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen muss.
Der Eigentümer hatte das Grundstück im Jahr 2007 gekauft und im Kaufvertrag die Verpflichtung übernommen, das Grundstück bis zum 31.12.2009 u.a. mit einem Wohn- und Geschäftshaus und einer Tiefgarage zu bebauen. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung war eine Vertragsstrafe i.H.v. 10.000 Euro je angefangenem Monat der Fristüberschreitung vereinbart. Das Grundstück ist bis heute nicht bebaut. Ein im Jahr 2008 beantragter Vorbescheid für eine aus Holz bestehende Notbebauung des Grundstücks hatte die Stadt noch im selben Jahr abgelehnt. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht war ohne Erfolg geblieben. Nachdem die Stadt in zwei vorangegangenen Gerichtsverfahren erfolgreich die Vertragsstrafe für die Monate Januar 2010 bis Januar 2011 (insgesamt 13 Monate) eingeklagt hatte, hat sie im vorliegenden Verfahren die Vertragsstrafe für den Zeitraum von Februar 2011 bis Dezember 2016 (71 Monate) verlangt. (…)
Quelle und Volltext: juris.de