„…Heiße Sommer, ausgedehnte Hitzewellen: Besonders bei Bewohnern der oberen Stockwerke wächst da der Wunsch nach Kühlung. Aber darf eine Klimaanlage in einer Eigentumswohnung eingebaut werden? Zumindest nicht im Alleingang, denn bei baulichen Veränderungen, die an der Fassade sichtbar sind, haben alle Miteigentümer ein Mitspracherecht.
Dass die Klimaanlage nicht ohne Mitsprache der anderen Eigentümer installiert werden darf, gilt für sogenannte Split-Klimageräte. Denn diese werden fest installiert und bestehen aus zwei Teilen – der eine Teil wird innerhalb der Wohnräume angebracht, der andere (der Kompressor) außen an der Fassade. Doch die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum und dessen Veränderung muss die Eigentümerversammlung beschließen…“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de