Eching/Bayern: „..Gemeindegrund wird im Echinger Wohnbaumodell weiterhin verkauft und nicht nur in Erbbaurecht vergeben. Ein Bürgerbegehren, das den entsprechenden Grundsatzbeschluss des Gemeinderats revidieren wollte, hat sich am Sonntag im ersten Bürgerentscheid in der Gemeinde eindeutig durchgesetzt. Sprecher aller Gemeinderatsgruppierungen sagten nun eine rasche Umsetzung der neuen Modalitäten für die baureifen 59 Grundstücke in zwei Neubaugebieten zu…“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de