Duppach, Trier, Eifel: „..Im Fall des sogenannten Adenauer-Hauses in der Eifel hat ein Gericht eine Klage des Eigentümers abgewiesen. Der Mann wollte erreichen, dass er für das Grundstück in Duppach keine Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart benötigt, wie das Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag mitteilte (Aktenzeichen 2 K 685/21.TR).Der Kläger hatte demnach argumentiert, bei dem Grundstück handele es sich nicht um Wald im Sinne der einschlägigen Vorschriften. Zudem sei eine 1955 erteilte Baugenehmigung weiterhin rechtswirksam. Dem folgte das Gericht nicht. Für die Rodungs- und Baumaßnahmen brauche der Mann eine Umwandlungsgenehmigung des Forstamtes, urteilten die Richter…“
Quelle und Volltext: merkur.de