„….Ein nicht zur Irrtumsanfechtung berechtigender Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Gebot in einem Vergabeverfahren entstanden ist…“
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden