EU-Parlament und EU-Rat haben sich im Oktober auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigt. Die Verordnung bringt große Veränderungen für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche mit sich – so z.B. ein beschleunigter Phase-Down, Verbote des Inverkehrbringens sowie ein Service- und Wartungsverbot bestimmter Anlagen.
Einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung:
- Beschleunigter Phase-Down der zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050
- Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW, die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032
- Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW, die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2035
- Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (ausgenommen Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP > 150 ab 2030
- Service- und Wartungsverbot stationärer Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP > 750 ab 2032; ausgenommen recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel
Quelle und Volltext: baulinks.de