Kampf um Wohnraum:
Das AG München hat entschieden, dass auch einer vierköpfigen Familie keine Räumungsfrist gewährt werden muss, wenn diese ohne das Wissen der Vermieterin und ohne einen Mietvertrag zu haben, das Türschloss ausgewechselt und die Wohnung unrechtmäßig besetzt hat.
Die Vermieterin (Klägerin) hatte die 26,33 qm große 1-Zimmer-Wohnung mit Mietvertrag vom 01.07.2014 zu einer monatlichen Grundmiete von 485 Euro ursprünglich an eine dritte Person und nicht an das beklagte Ehepaar vermietet. Diesem Mieter wurde nach Angaben der Klägerin Anfang November 2017 wegen Ruhestörungen gekündigt. Die Rückgabe der Wohnung erfolgte durch einen Vertreter des ursprünglichen Mieters am 15.11.2017. Mit einem gleichwohl in ihren Besitz gelangten Schlüssel verschafften sich das beklagte Ehepaar zu einem späteren Zeitpunkt ohne Wissen und ohne Kenntnis der Klägerin Zutritt zur Wohnung und wechselten das Türschloss aus. Die Klägerin wurde erst am 05.12.2017 durch den Hausmeister des Anwesens informiert, dass sich wieder Bewohner, nämlich das beklagte Ehepaar und ihre beiden Kinder, in der Wohnung aufhielten. Ein Mietvertrag wurde zwischen den Parteien nie geschlossen. Der beklagte Ehemann versicherte gegenüber der Klägerin zunächst, dass er die Wohnung bis zum 13.12.2017, 17.00 Uhr zurückgebe, was jedoch nicht erfolgte. (…)
Quelle und Volltext: juris.de