„…Ein Klagebegehren, das auf die Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit der Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange gerichtet ist, ist unzulässig….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden