„…Eine schlechte Beratung kostete eine Eigenheimbesitzerin die KfW-Förderung. Sie klagte auf eine Ersatzzahlung. Das Gericht fällte ein eindeutiges Urteil.
Eine Hausbesitzerin hatte sich entschlossen, ihr Mehrfamilienhaus energetisch sanieren zu lassen und wollte dafür Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Sie ließ sich von einem Architekten unterstützen, der auch Leistungen als Energieberater anbietet. Auf seinen Rat hin stellte die Haubesitzerin zunächst einen Antrag an die KfW im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“, führte die Sanierung durch und wandelte dann das Haus in Eigentumswohnungen um.
Diese Reihenfolge erwies sich als fatal: Die KfW weigerte sich, das Geld auszuzahlen. Laut Förderbedingungen seien nur Eigentümer von bestehenden Eigentumswohnungen antragsberechtigt, lautete die Begründung. Eine Umwandlung in Wohnungseigentum erst nach Antragstellung genüge nicht. Die Eigentümerin forderte die Fördersumme nun vom Energieberater….“
Quelle und Volltext: handwerk.com