Berlin: „…Im Vorfeld der morgigen Sitzung des Deutschen Bundestags zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
„Wir begrüßen den Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags. Denn durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes werden mögliche Fahrverbote für baugewerbliche Diesel-Fahrzeuge eingeschränkt. Durch die Ausweitung der Ausnahmen ist sichergestellt, dass die Bautätigkeit nicht behindert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bundestag muss nun in seiner morgigen Sitzung die geplante Änderung beschließen.“
Pakleppa erklärt weiter „Es wäre unverhältnismäßig, wenn Fahrzeuge bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverboten unterliegen würden. Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdioxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, denn ansonsten käme das dringend erforderliche Bauen in den Innenstädten zum Erliegen. Fahrverbote müssen daher das allerletzte Mittel sein….“
Quelle und Volltext: Zdb.de