1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags muss sich so verhalten, dass der Auftraggeber und sein Eigentum bei der Ausführung der Leistung nicht geschädigt werden.
2. Werden in der Nähe besonders feuergefährlicher Stoffe Brennschweißarbeiten durchgeführt, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die einen Brand verhindern. Dieser allgemeingültige Grundsatz ist unabhängig von Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Quelle und Volltext: ibr-online.de