Köln: „…Das VG Köln hat entschieden, dass das ehemalige Penaten-Gelände in Bad Honnef nicht mit einem Supermarkt bebaut werden darf.
Eine Nachbarin hatte gegen Baugenehmigungen für einen Supermarkt, einen Getränkemarkt und zwei Wohngebäude mit mehr als 120 Wohnungen geklagt, die ein Investor auf dem ehemaligen Werksgelände des Kosmetik-Herstellers Penaten errichten will. Nach dessen Schließung war das Gelände u.a. mit einer Wohnsiedlung und einem Gesundheitszentrum bebaut worden. Die nun umstrittenen Flächen waren als einzige noch unbebaut geblieben. Die Klägerin hat im Wesentlichen vorgetragen, dass sämtliche für das Gebiet aufgestellten Bebauungspläne wegen formeller und inhaltlicher Fehler unwirksam seien. Zudem beeinträchtige das Vorhaben den Denkmalwert ihres Hauses.
Das VG Köln ist dem nur teilweise gefolgt, hat der Klage aber im Ergebnis stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist unwirksam lediglich die letzte Änderung des Bebauungsplans, der für die fraglichen Flächen u.a. die Bebauung mit großflächigem Einzelhandel, also Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von über 800 m², vorsieht….“
Quelle und Volltext: juris.de