1. Ein sog. Letter of Intent kann über unverbindliche Ansichtserklärungen hinaus auch verbindlich geregelte Verpflichtungen beinhalten.
2. Die Grundlagen der Entscheidungsfindungsprozesse öffentlicher Auftraggeber müssen dem Auftragnehmer eines Großbauvorhabens bekannt sein.
3. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Entschädigung wegen aufgetretener Baubehinderungen erfordert eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung nebst Gegenüberstellung der Ist- und der Soll-Abläufe.
Quelle und Volltext: ibr-online.de